“Antisemitism is a certain perception of Jews, which may be expressed as hatred toward Jews. Rhetorical and physical manifestations of antisemitism are directed toward Jewish or non-Jewish individuals and/or their property, toward Jewish community institutions and religious facilities.”

www.holocaustremembrance.com

Diese Definition von Antisemitismus wurde am 26. Mai 2016 von der Vollversammlung der damals 31 Mitgliedsstaaten der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) als sogenannte Arbeitsdefinition angenommen. Zahlreiche Staaten haben sie sich seither zu eigen gemacht, darunter Österreich, Israel, Rumänien, Frankreich und Italien. Auch die deutsche Bundesregierung hat bereits 2017 diese Definition in der folgenden Formulierung übernommen:

“Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/kulturdialog/-/216610

Die IHRA hat ihre Arbeitsdefinition von Antisemitismus bewusst zugleich knapp und allgemein gehalten. Sie ist selbstverständlich nicht die einzig mögliche Definition des komplexen Phänomens. Für bestimmte Bereiche, etwa den der Bildung, können detailliertere, ausführlichere Definitionen durchaus von Nutzen sein.

Der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus, der im Dezember 2014 vom Bundestag einberufen worden war, geht in einem Kapitel seines Berichtes vom 07.04.2017 an den Deutschen Bundestag auf die Entwicklung dieser Arbeitsdefinition und die Schwierigkeiten einer Antisemitismusdefinition näher ein. dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811970.pdf

In seiner Tätigkeit als Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und historisches Erbe verwendet dieser die IHRA – Definition. Auf seinen Vorschlag hin wurde sie inzwischen auch von der Bayerischen Staatsregierung als grundsätzliche Verpflichtung angenommen. Darüber hinaus hat der Beauftragte sich an die kommunalen Spitzenverbände, an Parteien, Vereine, die Kirchen und viele Institutionen gewandt mit der Anregung, über diese Definition zu diskutieren, um damit eine breite Debatte über Antisemitismus anzuregen. Diesem europaweit einmaligen Ansatz sind bisher rund siebzig gesellschaftliche Organisationen in Bayern gefolgt.