„In der Washingtoner Erklärung haben sich über 40 Staaten und ein gutes Dutzend Institutionen darüber verständigt, dass Kulturgüter, die durch die Verfolgung durch Nationalsozialisten ihren Besitzern geraubt wurden, restituiert werden sollen. Damit sollen Fairness und Gerechtigkeit, soweit dies heute noch möglich ist, umgesetzt werden. Auch Bayern weiß sich wie die anderen deutschen Länder und die Bundesrepublik Deutschland dieser Verantwortung verpflichtet. Mit der Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit durch Bund, Länder, Kommunen und Opfervertreter wurde im vergangenen Jahr ein Weg zu rechtlich verbindlichen Vereinbarungen eröffnet. Als Beauftragter gehe ich davon aus, dass Bayern wie die anderen beteiligten Länder und Einrichtungen im Sinne ihrer geschichtspolitischer Verantwortung entsprechend handelt.“