„BGH-Urteil bestätigt den bayerischen Weg“
MÜNCHEN. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das sogenannte „Judensau“-Relief an der Stadtkirche in Wittenberg nicht entfernt werden muss, da durch eine kommentierende Tafel ein Kontext geschaffen werde, der den beleidigenden Charakter der Darstellung beseitige. Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Dr. Ludwig Spaenle, sieht durch das Urteil des BGH den bayerischen Weg bestätigt: „Die fraglichen Darstellungen sind unzweifelhaft in Stein gehauener Antisemitismus. Für Bayern haben wir daher im Gespräch mit allen Betroffenen und Fachbehörden einen Prozess entwickelt, der die antisemitischen Schmähplastiken historisch einordnet und als Mahnmale vor weiterem Judenhass kennzeichnet, ohne sie zu entfernen.“
Am Beispiel der „Judensau“-Darstellung am Regensburger Dom wurde auf Anregung von Dr. Spaenle gemeinsam mit der jüdischen Gemeinde, der Diözese Regensburg, dem Freistaat als Eigentümer (vertreten durch Bauamt und Landesamt für Denkmalpflege) sowie mit Fachhistorikern eine Informationstafel abgestimmt, die sich derzeit in der Produktion befindet. Einig waren sich alle Beteiligten darin, die judenfeindlichen Darstellungen nicht zu entfernen, aber an Ort und Stelle zu beschreiben und deutlich zu bewerten. Vertiefende Informationen – per QR-Code abrufbar – sind ebenso Teil des Konzepts wie die Schulung von Personal, das Stadt- und Kirchenführungen anbietet.