„Es ist nur konsequent, vermeintliche Musterjuristen, die im Dritten Reich in Amt und Würden waren, auf ihre Nähe zum NS-System zu untersuchen. Er kann nicht angehen, dass Rechtswissenschaftler mit NS-Vergangenheit noch heute als Namengeber für Standardwerke der Rechtswissenschaften fungieren“, so der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Dr. Ludwig Spaenle. Er begrüßt deshalb die Initiative von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, die Benennung zweier Standardwerke der Justiz nach Juristen aus der NS-Zeit, nämlich Heinrich Schönfelder und Otto Palandt, wissenschaftlich zu überprüfen.
Justizminister Eisenreich hat das Institut für Zeitgeschichte um eine entsprechende Untersuchung gebeten. Bei den öffentlich diskutierten Standardwerken handelt es sich um eine Gesetzessammlung, den „Schönfelder“, und einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, den „Palandt“.
Niemand dürfe zu Unrecht verurteilt werden, aber eine mögliche Verquickung von Palandt und Schönfelder mit dem NS-System müsse erforscht werden.